Zahlreiche Unternehmen haben sich in den letzten Wochen für eine sog. „Cannabis-Lizenz“, d.h., eine Anbaulizenz für Medizinalhanf in Deutschland beworben, worauf der BSZ e.V. hinweist.

Der BSZ e.V. weist auch darauf hin, dass bei der europaweiten Ausschreibung für die Cannabis-Lizenz jedoch nur wenige Unternehmen zum Zuge kommen werden, da nur maximal 10 Lizenzen vergeben werden.

Das bedeutet, dass etliche Bewerber für eine Lizenz (Schätzungen des BSZ e.V. zufolge könnten über 90 % der Bewerber bei der Lizenzvergabe abgelehnt werden) wohl in nächster Zeit eine Ablehnung erhalten werden.

Betroffene Unternehmen sollen aber vom BSZ e.V. darauf hingewiesen werden, dass auch bei einer Ablehnung für eine Lizenz immer noch die Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung besteht, die umgehend erfolgen sollte, weil hier Fristen zu beachten sein werden.

Hier arbeitet der BSZ e.V. mit qualifizierten Anwaltskanzleien aus ganz Deutschland zusammen, die Betroffene bei der Überprüfung umfassend unterstützen können.

Seit einigen Wochen können Ärzte Arzneimittel mit Cannabiswirkstoff auch ohne Sondergenehmigung verschreiben, auch kommt sogar eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse in Betracht, sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen. Geeignete Patienten könnten dann Cannabis regulär in der Apotheke kaufen und die Kosten hierfür sogar unter bestimmten Voraussetzungen über die Krankenkasse abrechnen.

Auch stellt sich inzwischen heraus, dass viele Krankenkassen die Kosten für die Therapie in vielen Fällen nicht übernehmen wollen.

Betroffene Patienten mit schweren Erkrankungen  stehen hiermit teilweise vor einem großen Dilemma:

Zum einen haben sie es oftmals schon schwer, ein Rezept für Cannabis von ihrem Arzt zu erhalten, selbst wenn sie dann ein Rezept erhalten haben, stehen sie vor dem Problem, dass die Krankenkassen dann teilweise die Kostenübernahme verweigern –ob nun begründet oder nicht.

Somit können sich auch betroffene Patienten, denen die Kostenübernahme verweigert wird/wurde, dem BSZ e.V. anschließen, um fachanwaltlich überprüfen zu lassen, ob die Krankenkasse die Kostenübernahme zu Recht verweigert oder nicht und ob nicht ggf. doch eine Übernahme durch die Krankenkassen erreicht werden kann.

Der Vorstand des BSZ e.V., Horst Roosen, 76 Jahre alt, weiß aufgrund einer schwerwiegenden langjährigen Erkrankung, bei der er täglich zahlreiche Medikamente mit ca. 25 Tabletten täglich einnehmen muss, selber, wie schwer es für Betroffene ist, eine fachgerechte Therapie zu erhalten und die Kosten dann auch erstattet zu bekommen.

Auch zeigt sich inzwischen, dass für die Cannabis-Therapie sehr hohe Kosten entstehen, so hat sich Medienberichten der letzten Zeit zufolge der Preis für Cannabis-Arzneien von ca. 75 Gramm pro 5-Gramm Dose auf 123,80 € erhöht, z.B. weil Cannabis keine Fertigtherapie ist.

„Für viele betroffene Patienten ein Dilemma, denn wenn sie die Kosten selber übernehmen müssen, können sich viele die Arzneien dann nicht leisten, viele Kassen schrecken aber durch die hohen Preise vor einer Kostenübernahme zurück –ein Teufelskreis,“ so Horst Roosen.

Hierfür will der BSZ e.V. ebenfalls Hilfe anbieten durch die Zusammenarbeit mit Arztpraxen aber auch Apotheken, die ebenfalls zur Lösung des Problems beitragen könnten.

Betroffene Patienten/Unternehmen/interessierte Ärzte und Apotheker können sich der BSZ e.V.-IG „Cannabis auf Rezept“ anschließen.

Zahlreiche Anfragen an den BSZ e.V. aus der letzten Zeit von Patienten zeigen, dass Patienten immer noch Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der ihnen Medizinal-Hanf verschreibt. Hier will der BSZ e.V Hilfestellung leisten und den Kontakt zu den geeigneten Ärzten vermitteln.

Da es zu wenige Ärzte gibt, die Cannabis verschreiben und die wenigen Ärzte die das tun für die betroffenen Patienten schwierig zu finden sind,  können sich betreffende Ärzte in die Empfehlungsliste der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept eintragen lassen.  Diese Liste wird nicht veröffentlicht sondern dient ausschließlich zur Weiterempfehlung an betroffene Patienten.

Entsprechende Ärzte können sich hier online kostenlos anmelden.

http://www.cannabisaufrezept.info/de/p/anmeldungfueraerzte-1059.html

Auch melden sich verstärkt Betroffene, die zwar ein Rezept erhalten haben, die Krankenkasse aber die Kostenübernahme verweigert. Diese seien darauf hingewiesen, dass der BSZ e.V. mit Anwaltskanzleien aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen arbeitet, die bei verweigerter Kostenübernahme Hilfestellung leisten können.

Betroffene Patienten können sich hier anmelden.

http://www.cannabisaufrezept.info/de/p/antragstellen-1004.html

Auch berichten betroffene Patienten seit einiger Zeit, dass sie zwar das Cannabis verschrieben bekommen haben, aber die Apotheken teilweise horrende Preise hierfür verlangen (vor allem durch die Portionierung). Hier können sich auch Apotheker aus dem In- und Ausland beim BSZ e.V. melden, die Betroffenen zu günstigen Konditionen den Medizinal-Hanf anbieten wollen.

Apotheken können hier Kontakt aufnehmen.

http://www.cannabisaufrezept.info/de/p/kontakt-1058.html

Der BSZ® e.V. und die Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept  ist zur Finanzierung ihrer Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch große Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept bei.

Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz

https://dieburgcity.wordpress.com/unterstuetzerliste

Sie können unter dem Stichwort “ Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept“

auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M

IBAN: DE55500100600548200608     BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

D 64807 Dieburg

Telefon: 06071- 9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail: info@bsz-ev.de

Internet: http://www.cannabisaufrezept.info/de  +  https://cannabisaufrezept.wordpress.com

 

 

Über versicherung-zahlt-nicht.net

Wir wollen, dass Sie von Ihrer Versicherung alle Ihnen zustehenden Leistungen vollständig erhalten!

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..