Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt Zahlungen an den Versicherungsnehmer für den Fall der Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit oder Körperverletzung ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Als Beruf gilt jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung oder Erhaltung der Lebensgrundlage dient. Dies umfasst also nicht nur die klassischen Berufstätigkeiten, sondern kann auch künstlerische oder ungewöhnliche Tätigkeiten beinhalten. Relevant ist allein der zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne die jeweilige gesundheitliche Beschränkung von dem Berufstätigen ausgeübt wurde – nicht aber der Beruf, der in dem Versicherungsschein angegeben wurde.
Somit kann für die Berufsunfähigkeitsversicherung auch ein Beruf von Bedeutung sein, den der Erkrankte bereits seit mehreren Jahren nicht mehr ausübt. Bei Auszubildenden gilt als Beruf die in der Ausbildung ausgeführte Tätigkeit und nicht die als Ziel der Ausbildung festgelegte Tätigkeit. In der Regel muss die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ausbildungsabschnitt aber explizit mitversichert sein.
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