Als Krankheit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen auch Schmerzen in Betracht, deren Ursache sich nicht eindeutig klären lässt. In einem Gerichtsverfahren stellt sich dann für den klagenden Versicherungsnehmer das Problem der Beweisbarkeit.
Wie sollen Schmerzen bewiesen werden, die nur er empfindet? Er kann den Beweis auf zwei Wege führen: Entweder durch den Nachweis körperlicher Ursachen, insbesondere orthopädische oder neurologische oder durch den Nachweis psychischer bzw. psychomatischer Ursachen, die ihrerseits einen Krankheitswert aufweisen, wie z. B. eine langanhaltende somatoforme Schmerzstörung.
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