(LASIK/Clear-Lens-Exchange) zur Behebung von Fehlsichtigkeit bei Privaten Krankenversicherungen (PKV)
Viele Private Krankenversicherungen lehnen die Übernahme von Erstattungen im Bereich der Augenoperationen grundsätzlich ab. Jedoch sprechen mehrere Urteile von Amtsgerichten, Landgerichten bis hin zu Oberlandesgerichten für eine ebensolche Erstattung bei Patienten von Privaten Krankenversicherungen.