Der mit der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ kooperierende Prozessfinanzierer erkämpft EUR 530.000 für Geschädigten.
Die Prozessfinanzierungsgesellschaft finanzierte und begleitete über mehrere Jahre hinweg einen Prozess gegen eine große österreichische Versicherung AG. Nach fehlender Sorgfaltspflicht und Beratung verweigerte diese die Zahlung an Herrn W., der sein gesamtes Haus durch einen Brand verlor. Das Gericht entschied nun dank der Prozessfinanzierungsgesellschaft zu Gunsten des Geschädigten.
Herr W. vertraut seiner Versicherung und wurde zum Geschädigten: 2012 entschied er sich dazu, sein Haus um ein Stockwerk zu erweitern. Also rief er seinen Versicherungsberater an, um mit der „richtigen“ Versicherung versorgt zu werden.
Herr W. wusste aber nicht, dass sich sein Versicherungsagent zu diesem Zeitpunkt schon seit einem Jahr in Pension befand. Ohne Herrn W. darüber aufzuklären, kontaktierte dieser seinen Nachfolger und gemeinsam füllten Sie das Versicherungsantragsformular aus. Außerdem erkundigte er sich vor Abschluss des Vertrages weder nach der Größe des geplanten Baus, noch forderte er Baupläne oder den Baubescheid an. So war es gar nicht möglich, die korrekte Versicherungssumme zu berechnen.
Rechtsanwälte des Prozessfinanzierers im Einsatz
Kurz vor Fertigstellung des neuen Stockwerkes brannte es Mitte 2013 aus. Auch die restlichen beiden Stockwerke wurden durch den Brand und die Löscharbeiten komplett zerstört. Herr W. kontaktierte daraufhin seine Versicherung, die sich aber aufgrund der niedrigen Versicherungssumme nicht dafür zuständig sah. Nach Abbrennen seines Hauses konnte sich Herr W. die Prozess- und Anwaltskosten gegen dieses Vorgehen nicht leisten. Deshalb wandte er sich an die Versicherungs- und Rechtsexperten der Prozseefinanzierungsgesellschaft.
Gericht entscheidet gegen Versicherung: 530.000 Euro Schadenersatz
Die mit der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft begleitet geschädigte Kunden jeglicher Versicherung. Mit der Kompetenz der Rechtsexperten des Prozessfinanzierers und nach jahrelangem Prozess, vier Sachverständigen und mehreren abgelehnten Vergleichsvorschlägen, hat das Gericht Herrn W. einen Schaden von rund 530.000 Euro zugesprochen – mehr als doppelt so viel, als vom pensionierten Versicherungsagenten als Versicherungssumme angegeben.
Das Gericht folgte der Argumentation erfahrener Rechtsanwälte des Prozessfinanzierers, dass eine besonders ausführliche und persönliche Beratung des Herrn W. erforderlich gewesen wäre. Als Laie hätte er aus der Polizze die Gefahren einer Unterversicherung nicht ableiten können. Es wäre die Aufgabe des Versicherungsagenten gewesen, die notwendigen Daten von Herrn W. zu besorgen, die genauen Ziele abzuklären und dadurch die passende Versicherung zu finden.
„Versicherungen wissen im Schadensfall ganz genau, wie sie vorgehen müssen, damit diese nicht bzw. nicht in voller Höhe Schadenersatz leisten müssen. Durch eine fixe Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im Erfolgsfall kann vielen Geschädigten geholfen werden – ohne, dass sie ein finanzielles Risiko eingehen.
Auch Sie wollen Ihren Versicherungsfall professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die Vertrauensanwälte und die Prozessfinanzierungsgesellschaft stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Prozessfinanzierung
Die mit der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auch auf die Betreuung von Versicherungsnehmern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!
www.versicherung-zahlt-nicht.net bietet Fördermitgliedern der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ die Möglichkeit von den Vertrauensanwälten der Selbsthilfegemeinschaft kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen zu lassen.
Zahlreiche Erfolge machen den Versicherten Mut, gegenüber den Versicherungsgesellschaften bzw. Kassen bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche hartnäckig zu bleiben.
Besteht auf Seiten der Versicherten eine Rechtsschutzversicherungen, bestehen zudem gute Chancen, dass diese die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren übernehmen.
Wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihre Versicherung / Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Ansprüche gegen Ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.
Damit Sie nicht befürchten müssen, dass Ihnen schon Ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für Sie als Fördermitglied der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.
Ich beantrage die Aufnahme als Fördermitglied zu der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet werden.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie sofort eine e-mail in der Ihnen die Selbsthilfegemeinschaft mitteilt, welcher Vertrauensanwalt auf Ihren Anruf wartet. Das garantiert schnellste Handlungsmöglichkeit!
Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ können von den Vertrauensanwälten kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen lassen.
Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
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